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   BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B   

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https://dejure.org/2008,68428
BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B (https://dejure.org/2008,68428)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B (https://dejure.org/2008,68428)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2008 - B 5a R 492/07 B (https://dejure.org/2008,68428)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher in der Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem zukünftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Die Darlegung einer Abweichung setzt voraus, dass die Berufungsentscheidung höchstrichterliche Rechtsprechung infrage stellt, was nicht der Fall ist, wenn das LSG eine solche in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall verkannt haben sollte (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B
    11 Der Kläger macht eine Abweichung der Berufungsentscheidung von der Entscheidung des BVerfG vom 13.2.2007 - 1 BvR 421/05 (BVerfGE 117, 202 bis 244) geltend.
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B
    Kann mangels entsprechenden Vortrags nicht ausgeschlossen werden, dass der geltend gemachte Anspruch unabhängig vom Ergebnis der angestrebten rechtlichen Klärung womöglich am Fehlen einer weiteren, bisher unbeachtet gebliebenen Anspruchsvoraussetzung scheitern müsste, fehlt es an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und damit der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 3 mwN).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.03.2008 - B 5a R 492/07 B
    Ein Beschwerdeführer hat daher den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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